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Nachlese: Strabag / Porr, Valneva antwortet auf unsere Frage, KESt-Input Johannes Edlbacher, PwC (Christian Drastil)

Nachlese Podcast Mittwoch (Audio Link zur Folge: https://boersenradio.at/page/podcast/2619 )

- Strabag hat mitgeteilt, dass man aufgrund einer Vielzahl von Faktoren in der Lage ist, die Margenprognose für 2022 deutlich anzuheben. Interessant kann nun sein, ob auch bei der Porr einige Faktoren ähnlich einwirken können.
Strabag ( Akt. Indikation:  37,35 /37,75, 2,88%)
Porr ( Akt. Indikation:  12,56 /12,60, 1,29%)

- Valneva auf unsere Nachfrage hin mit einer Aussage zum Pricing des VLA 2001, der ja noch nicht EMA-zugelassen ist. Dazu haben wir gefragt, ob der Impfstoff auch für Entwicklungsländer interessant sei: "Zum Pricing können wir keine Aussage machen. Generell ist Valneva der Ansicht, dass VLA2001 im Falle seiner Zulassung als inaktivierter Ganzimpfstoff Vorteile in Bezug auf Sicherheit, Kosten, einfache Herstellung und Verteilung im Vergleich zu den derzeit zugelassenen Impfstoffen bieten könnte."
Valneva ( Akt. Indikation:  15,28 /15,31, 0,56%)

- Johannes Edlbacher, Steuerexperte bei PwC, mit einem Mail-Input zu unserem Dauerthema "Aktien vs. Kryptos": "Nach der derzeit (noch) geltenden Rechtslage ist der Tausch einer Kryptowährung (z.B. Bitcoin) gegen eine andere Kryptowährung (z.B. Ethereum) steuerpflichtig, wenn der Tausch innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist, d.h. innerhalb eines Jahres nach Anschaffung der hingegebenen Kryptowährung (Bitcoin) erfolgt. Erfolgt der Tausch nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist, so ist der Tauschgewinn steuerfrei. Der zu versteuernde Gewinn ergibt sich aus dem Marktwert der hingegebenen Kryptowährung im Zeitpunkt des Tausches, abzüglich der Anschaffungskosten der hingegebenen Kryptowährung und unterliegt dem progressiven Steuersatz bis zu 55 %.
Die Regierungsvorlage zum Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022, die am 20. Jänner vom Nationalrat beschlossen wurde, sieht tatsächlich vor, dass der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere Kryptowährung nicht steuerpflichtig ist (siehe § 27b Abs 3 EStG der Regierungsvorlage). Nach den Übergangsbestimmungen gilt diese Regelung grundsätzlich ab dem 1. März 2022, wobei bei Tauschvorgängen im Zeitraum 1. Jänner bis 28. Februar 2022 der Tauschgewinn auf Antrag steuerfrei belassen werden kann.
In den erläuternden Bemerkungen zum Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 wird die Steuerfreiheit des Tauschgewinns mit höchstgerichtlicher Rechtsprechung zu Fremdwährungskonvertierungen begründet. Dann nach Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs soll der Tausch einer Fremdwährung (z.B. USD) in eine andere Fremdwährung (z.B. GBP) auch nicht steuerpflichtig sein. Erst die Rückkonvertierung in Euro löst die Besteuerung eines Fremdwährungsgewinns aus. In Anlehnung an diese Entscheidungen soll auch der Tausch einer Kryptowährung in eine andere Kryptowährung ebenfalls nicht zu einer Gewinnrealisierung führen. Erst der Gewinn, der im Rahmen eines Tausches einer Kryptowährung in eine Fiatwährung (egal ob Euro oder eine Fremdwährung wie USD) realisiert wird, soll - unabhängig von der Behaltedauer der Kryptowährung - steuerpflichtig sein und mit 27,5 % besteuert werden.
Zu beachten ist, dass bei einem steuerneutralen Tausch die Anschaffungskosten der hingegebenen Kryptowährung auf die neu erhaltene Kryptowährung übergehen." (Ende)

Fazit: Ein spannender Input von Johannes Edlbacher. Es geht hier offenbar um den Währungsstatus, den zB auch ÖNB so bei Kryptos nicht stehen lassen will. Mir persönlich geht es einzig darum, dass die Schlechterstellung der Aktien endlich abgeschafft wird, während es Verbesserungen bei anderen Asset Klassen wie Kryptos gibt. Ist auch eine Frage der Lobby offenbar.

(Der Input von Christian Drastil für den http://www.boerse-social.com/gabb vom 27.01.)

(27.01.2022)


Bildnachweis

1. Johannes Edlbacher, PwC

Johannes Edlbacher, PwC



Nachlese Podcast Mittwoch (Audio Link zur Folge: https://boersenradio.at/page/podcast/2619 )

- Strabag hat mitgeteilt, dass man aufgrund einer Vielzahl von Faktoren in der Lage ist, die Margenprognose für 2022 deutlich anzuheben. Interessant kann nun sein, ob auch bei der Porr einige Faktoren ähnlich einwirken können.
Strabag ( Akt. Indikation:  37,35 /37,75, 2,88%)
Porr ( Akt. Indikation:  12,56 /12,60, 1,29%)

- Valneva auf unsere Nachfrage hin mit einer Aussage zum Pricing des VLA 2001, der ja noch nicht EMA-zugelassen ist. Dazu haben wir gefragt, ob der Impfstoff auch für Entwicklungsländer interessant sei: "Zum Pricing können wir keine Aussage machen. Generell ist Valneva der Ansicht, dass VLA2001 im Falle seiner Zulassung als inaktivierter Ganzimpfstoff Vorteile in Bezug auf Sicherheit, Kosten, einfache Herstellung und Verteilung im Vergleich zu den derzeit zugelassenen Impfstoffen bieten könnte."
Valneva ( Akt. Indikation:  15,28 /15,31, 0,56%)

- Johannes Edlbacher, Steuerexperte bei PwC, mit einem Mail-Input zu unserem Dauerthema "Aktien vs. Kryptos": "Nach der derzeit (noch) geltenden Rechtslage ist der Tausch einer Kryptowährung (z.B. Bitcoin) gegen eine andere Kryptowährung (z.B. Ethereum) steuerpflichtig, wenn der Tausch innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist, d.h. innerhalb eines Jahres nach Anschaffung der hingegebenen Kryptowährung (Bitcoin) erfolgt. Erfolgt der Tausch nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist, so ist der Tauschgewinn steuerfrei. Der zu versteuernde Gewinn ergibt sich aus dem Marktwert der hingegebenen Kryptowährung im Zeitpunkt des Tausches, abzüglich der Anschaffungskosten der hingegebenen Kryptowährung und unterliegt dem progressiven Steuersatz bis zu 55 %.
Die Regierungsvorlage zum Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022, die am 20. Jänner vom Nationalrat beschlossen wurde, sieht tatsächlich vor, dass der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere Kryptowährung nicht steuerpflichtig ist (siehe § 27b Abs 3 EStG der Regierungsvorlage). Nach den Übergangsbestimmungen gilt diese Regelung grundsätzlich ab dem 1. März 2022, wobei bei Tauschvorgängen im Zeitraum 1. Jänner bis 28. Februar 2022 der Tauschgewinn auf Antrag steuerfrei belassen werden kann.
In den erläuternden Bemerkungen zum Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 wird die Steuerfreiheit des Tauschgewinns mit höchstgerichtlicher Rechtsprechung zu Fremdwährungskonvertierungen begründet. Dann nach Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs soll der Tausch einer Fremdwährung (z.B. USD) in eine andere Fremdwährung (z.B. GBP) auch nicht steuerpflichtig sein. Erst die Rückkonvertierung in Euro löst die Besteuerung eines Fremdwährungsgewinns aus. In Anlehnung an diese Entscheidungen soll auch der Tausch einer Kryptowährung in eine andere Kryptowährung ebenfalls nicht zu einer Gewinnrealisierung führen. Erst der Gewinn, der im Rahmen eines Tausches einer Kryptowährung in eine Fiatwährung (egal ob Euro oder eine Fremdwährung wie USD) realisiert wird, soll - unabhängig von der Behaltedauer der Kryptowährung - steuerpflichtig sein und mit 27,5 % besteuert werden.
Zu beachten ist, dass bei einem steuerneutralen Tausch die Anschaffungskosten der hingegebenen Kryptowährung auf die neu erhaltene Kryptowährung übergehen." (Ende)

Fazit: Ein spannender Input von Johannes Edlbacher. Es geht hier offenbar um den Währungsstatus, den zB auch ÖNB so bei Kryptos nicht stehen lassen will. Mir persönlich geht es einzig darum, dass die Schlechterstellung der Aktien endlich abgeschafft wird, während es Verbesserungen bei anderen Asset Klassen wie Kryptos gibt. Ist auch eine Frage der Lobby offenbar.

(Der Input von Christian Drastil für den http://www.boerse-social.com/gabb vom 27.01.)

(27.01.2022)


Bildnachweis

1. Johannes Edlbacher, PwC

Johannes Edlbacher, PwC